Pressemitteilung vom 15.04.2016: Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zum Kopftuch
Mit Bedauern hat die Islamische Föderation in Berlin (IFB) zur Kenntnis genommen, dass das Arbeitsgericht Berlin am 14.04.2016 die Entschädigungsklage einer Muslima gegen das Land Berlin aufgrund der Diskrimierung wegen ihres Kopftuchs abgewiesen hat. Die Berlinerin hatte sich als Lehrerin im Grundschuldienst des Senats beworben und wurde aufgrund ihres Kopftuchs unter Verweis auf das Neutralitätsgesetz abgelehnt.
Das Arbeitsgericht hält das Neutralitätsgesetz für verfassungsgemäß, obwohl das Bundesverfassungsgericht im Januar 2015 eine ähnliche Regelung NRWs für verfassungswidrig erklärt hatte. Im Gegensatz zum Gesetz in NRW behandle das Berliner Gesetz alle Religionen gleich; es gäbe keine Benachteiligung gegenüber den anderen Religionen.
Die Entscheidung ist nach Auffassung des Justiziars und Geschäftsführers der IFB, Rechtsanwalt Mustafa Özdemir, nicht tragbar und falsch. „Das Arbeitsgericht verkennt die Grundaussage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass pauschale Verbote von religiösen Bekleidungsstücken mit der Religionsfreiheit der Betroffenen nicht vereinbar sind. Es kommt deswegen nicht darauf an, ob nur Angehörige einer Religion oder aller Religionen betroffen sind. Überdies stellt das Neutralitätsgesetz auch eine Ungleichbehandlung explizit für kopftuchtragende Muslima dar, da es praktisch ausschließlich diese betrifft“, so Rechtsanwalt Özdemir. „Ich habe an der Verhandlung des Arbeitsgerichts teilgenommen. Das Gericht hat sich offensichtlich nicht getraut, die Angelegenheit dem Verfassungsgericht vorzulegen, damit dieses über die Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes entscheiden kann. Dies drängt sich jedoch quasi auf, da die derzeitige Berliner Regelung eindeutig verfassungswidrig ist. Das ist unverständlich, aber nunmal so geschehen. Die Klägerin sollte sich jedoch nicht entmutigen lassen und in Berufung gehen“, so der Geschäftsführer der IFB weiter.
Die IFB plädiert weiterhin für die Aufhebung des Neutralitätsgesetzes, da dieses weder mit geltendem Recht vereinbar ist und ferner auch nicht in unser vielfältiges Berlin passt. Der Senat sollte Vielfalt fördern und nicht verhindern.