Ziele der IFB
Zu den Zielen der IFB gehören insbesondere:
- Das Wissen über den Islam, zu dem alle Bereiche des täglichen Lebens gehören auch die Erteilung von Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen durch gut ausgebildete islamische Gelehrte, die nach den Lehrplänen, welche seitens der Islamischen Gemeinde als religiös zuständige Institution ausgearbeitet und von den Schulbehörden bewilligt werden, unterrichtet. Dabei haben die Religionslehrer das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Berlin zu beachten. Ihre besondere Aufmerksamkeit richten sie auf die Koordinierung zwischen staatlicher und religiöser Erziehung im Schulbereich sowie auf die Übereinstimmung mit der erzieherischen Betreuung in der Familie.
- Die in Berlin bestehenden islamischen Vereinigungen in unserer Gemeinde zusammenzufassen, um dadurch die Erfüllung der islamischen Aufgaben zu verbessern, und für eine gemeinsame Zukunft zu arbeiten.
- Auf die gesellschaftliche Gruppen Berlins einzuwirken, daß im Zuge der Integration der hier lebenden Muslime auch ihre Gleichstellung tatsächlich erfolgt. Oberstes Ziel ist die Errichtung der religiösen Gleichstellung der Weltreligion Islam mit den anderen Religionen.
- Neu entstehende islamische Vereinigungen zu unterstützen und sie in der Gemeinde zu vereinigen.
- Errichtung von Gebetsräumen, Schulen, Ausbildungsstätten und Moscheen für die Betreuung der Muslime in Berlin und auch als Stätten der Begegnung mit den Andersdenkenden.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede juristische Person im Sinne des deutschen Rechts werden, wenn alle Mitglieder sich zum Islam bekennen, eine islamische Vereinigung bilden und auf dieser Grundlage Aktivitäten aufweisen.
Die Vereine, die unmittelbar die Religionsausübung des Islam verwirklichen, sind Vollmitglied.
Die Vereine, die diesem Zweck nur mittelbar dienen, sind fördernde Mitglieder.
Die IFB hat folgende Struktur:
- Represantenversamlungen
- Vorstand
- Verwaltungsrat
- Oberster Religiöser
- Beirat
Repräsentantenversammlung
Die Repräsentantenversammlung besteht aus 300 Mitgliedern, die von dem Mitgliedsvereinen entsendet werden. Ihre Aufgabe ist:
- Wahl zu den Organen der Föderation,
- Beratung des Tätigkeitsberichts des Vorstands und Entlastung des bisherigen Vorstandes,
- Beschlußfassung über die Mitgliederbeiträge,
- Beschlußfassung über den Haushaltsplan der Föderation,
- Satzungsänderung,
- Beschlußfassung über die Ausschüsse von Mitgliedsvereinigungen und
- Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitglieder.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Verwaltungsratvorsitzender (Vorstandsmitglied)
- Stellvertretender Verwaltungsratvorsitzender
- Verwaltungsratsmitglieder für:
- Islamischen Religionsunterricht
- drei Verwaltungsratmitglieder für die Arbeit mit den Mitgliedsvereinen der Islamischen Föderation
- Öffentlichkeitsarbeit der IFB
- Gemeindearbeit in deutscher Sprache
- Gemeindearbeit in türkischer Sprache
- Gemeindearbeit in anderen Sprachen
- allgemeine Angelegenheiten der IFB
Oberster Religiöser Rat
Der Oberster Religiöse Rat berät den Imam der IFB in allen wichtige Fragen. Die Beratung muß mit Verweis auf religiöse Quellenangaben stattfinden.