Proteste muslimischer Studenten an der TU am 20.05.2016

Am gestrigen Freitag, den 20.05.16, fand an der TU Berlin eine angemeldete Protestaktion etwa 200 muslimischer Studierender sowie Bürger statt, die sich gegen die Unileitung richtete.

Diese hatte im März 2016 die Schließung des seit 50 Jahren bestehenden Gebetsraumes veranlasst sowie die Universitätsturnhalle nicht mehr für das wöchentliche Freitagsgebet zur Verfügung gestellt. Auch wurde den den muslimischen Studenten die Ausübung ihres Freitagsgebetes auf dem gesamten Universitätsgelände untersagt. Darauf machte die Unileitung die Studenten erneut aufmerksam, nachdem die Studierenden seit März ihre Freitagspredigt alternativ auf einer wenig genutzten Rasenfläche der Universität gehalten haben.

Die Unileitung akzeptierte zwar die Proteste der Studierenden, stellte aber klar, ihre bisherigen Entscheidungen nicht zu revidieren.

Die IFB respektiert das Prinzip der unabhängigen Selbstverwaltung der TU Berlin, bedauert diese Schritte der Universitätsleitung jedoch zutiefst, da vor allem der Gebetsraum der TU ein halbes Jahrhundert lang ein Zeichen von Toleranz sowie Respekt gegenüber muslimischen Studierenden und ihrem Glauben war. Hinsichtlich eines gesellschaftlichen Miteinanders in einer multireligiösen sowie –kulturellen Stadt Berlin ist das Vorgehen der TU Berlin als kontraproduktiv einzustufen, da es auf Distanzierung statt Zusammenführung abzielt.Die IFB unterstützt die muslimischen Studenten und Mitarbeiter der TU Berlin ausdrücklich in ihrem legitimen und grundrechtlich geschützten Begehren, ihre Religion auszuüben, und weist in diesem Zusammenhang die muslimischen Studenten darauf hin, dass der Präsident der TU Berlin, Christian Thomsen, die Verrichtung der Einzelgebete an der TU grundsätzlich erlaubt, sofern man anderen nicht dabei im Wege steht.

(http://www.sueddeutsche.de/bildung/tu-berlin-ein-oder-zwei-betende-studenten-vor-einem-buero-stoeren-mich-nicht-1.2891620)