Über die IFB PDF Drucken E-Mail

Gründung

Die Islamische Föderation in Berlin (IFB) wurde 1980 als Dachverband von 26 Vereinen gegründet. Ziel der Gründung war, den Islam in Deutschland, und speziell in Berlin bekannt zu machen und die Integration der Muslime zu fördern. Zu den Mitgliedsvereinen der IFB gehören neben Moscheen auch noch Jugendvereine, Frauenvereine und Selbsthilfegruppen.
Der IFB gehören Muslime aus aller Welt an. Die IFB versteht sich als die Vertreterin der Berliner Muslime, die sich von ihr vertreten lassen wollen. Die IFB ist unabhängig und nur regional vertreten.

Ziele der IFB

Zu den Zielen der IFB gehören insbesondere:

  1. Das Wissen über den Islam, zu dem alle Bereiche des täglichen Lebens gehören auch die Erteilung von Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen durch gut ausgebildete islamische Gelehrte, die nach den Lehrplänen, welche seitens der Islamischen Gemeinde als religiös zuständige Institution ausgearbeitet und von den Schulbehörden bewilligt werden, unterrichtet. Dabei haben die Religionslehrer das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Berlin zu beachten. Ihre besondere Aufmerksamkeit richten sie auf die Koordinierung zwischen staatlicher und religiöser Erziehung im Schulbereich sowie auf die Übereinstimmung mit der erzieherischen Betreuung in der Familie.
  2. Die in Berlin bestehenden islamischen Vereinigungen in unserer Gemeinde zusammenzufassen, um dadurch die Erfüllung der islamischen Aufgaben zu verbessern, und für eine gemeinsame Zukunft zu arbeiten.
  3. Auf die gesellschaftliche Gruppen Berlins einzuwirken, daß im Zuge der Integration der hier lebenden Muslime auch ihre Gleichstellung tatsächlich erfolgt. Oberstes Ziel ist die Errichtung der religiösen Gleichstellung der Weltreligion Islam mit den anderen Religionen.
  4. Neu entstehende islamische Vereinigungen zu unterstützen und sie in der Gemeinde zu vereinigen.
  5. Errichtung von Gebetsräumen, Schulen, Ausbildungsstätten und Moscheen für die Betreuung der Muslime in Berlin und auch als Stätten der Begegnung mit den Andersdenkenden.

 

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede juristische Person im Sinne des deutschen Rechts  werden, wenn alle Mitglieder sich zum Islam bekennen, eine islamische Vereinigung bilden und auf dieser Grundlage Aktivitäten aufweisen.
Die Vereine, die unmittelbar die Religionsausübung des Islam verwirklichen, sind Vollmitglied. Die Vereine, die diesem Zweck nur mittelbar dienen, sind fördernde Mitglieder. 

 

Die IFB hat folgende Struktur:

 

1. Represantenversamlungen
2. Vorstand 
3. Verwaltungsrat
4. Oberster Religiöser Rad
5. Beirat 
  

Repräsentantenversammlung

Die Repräsentantenversammlung besteht aus 300 Mitgliedern, die von dem Mitgliedsvereinen entsendet werden. Ihre Aufgabe ist:

  1. Wahl zu den Organen der Föderation,
  2. Beratung des Tätigkeitsberichts des Vorstands und Entlastung des bisherigen Vorstandes,
  3. Beschlußfassung über die Mitgliederbeiträge,
  4. Beschlußfassung über den Haushaltsplan der Föderation,
  5. Satzungsänderung,
  6. Beschlußfassung über die Ausschüsse von Mitgliedsvereinigungen und
  7. Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitglieder.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern:

  1. Präsident (Imam),
  2. Vizepräsident
  3. Vorsitzender des Verwaltungsrats
  4. Geschäftsführer

 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Verwaltungsratvorsitzender (Vorstandsmitglied)
  2. Stellvertretender Verwaltungsratvorsitzender
  3. Verwaltungsratsmitglieder für:
    1. Islamischen Religionsunterricht
    2. drei Verwaltungsratmitglieder für die Arbeit mit den Mitgliedsvereinen der Islamischen Föderation
    3. Öffentlichkeitsarbeit der IFB
    4. Gemeindearbeit in deutscher Sprache
    5. Gemeindearbeit in türkischer Sprache
    6. Gemeindearbeit in anderen Sprachen
    7. allgemeine Angelegenheiten der IFB

 

Oberster Religiöser Rat

Der Oberster Religiöse Rat berät den Imam der IFB in allen wichtige Fragen. Die Beratung muß mit Verweis auf religiöse Quellenangaben stattfinden.

Beirat

Der Beirat dient zur Beratung des Vorstandes. Der Beiratsvorsitzender, der die Mitglieder des Beirates bestimmt, wird vom Vorstand gewählt. Dem Beirat kann vom Vorstand besondere Aufgaben übertragen werden.



 

Der IFB angehörende Moscheegemeinden

  • Ayasofya Moschee e.V.
  • Ensar Camii e.V.
  • Gazi Osman Pasa e.V.
  • Vakif Moschee e.V.
  • Mariendorfer Moschee e.V.
  • Haci Bayram Moschee e.V.
  • Mevlana Mosche e.V.
  • Spandauer Moschee und die Lehre vom Qu´ran e.V.
  • Rudower Moschee e.V.
  • Hasan Basri Moschee e.V.
  • Islamische Gemeinde Fatih Kulturhaus e.V.
  • Islamischer Kulturverein Emir Sultan e.V.

 

 

 

Wichtige Mitteilung an die Öffentlichkeit

Die Islamische Religionsgemeinschaft e.V. behauptet auf ihrer Internetseite  wahrheitswidrig, dass die Islamische Föderation in Berlin e.V. sowie weitere Moscheegemeinden - allesamt unsere Mitgliedsgemeinden - Vollmitglieder bei ihr seien. Weder die Islamische Föderation in Berlin e.V. noch irgendeine unserer Mitgliedsgemeinden besitzt eine Mitgliedschaft bei der Islamischen Religionsgemeinschaft e.V.. Zudem möchten wir die Öffentlichkeit, sowie alle Behörden und Gerichte, hiermit nochmals darüber aufklären, dass Herr Abdurrahim Vural, Präsident der Islamischen Religionsgemeinschaft e.V., über keine gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht über unseren Verein oder über unsere Mitgliedsvereine verfügt. Unsere ausschließliche Vereins- und Postadresse ist die Boppstraße 4 in 10967 Berlin.

Vorstand der IFB

05.02.2010

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